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Fotografie »

[12. 03. 2009 | Keine Kommentare | ]

Bei Kwerfeldein bin ich auf ein interessantes Interview, das von Martin Gommel und Katrin Krieger mit dem Rechtsanwalt Philipp Dorowski geführt wurde gestoßen.
Im Interview und zwei Folgebeiträgen, in denen Fragen der Leser beantwortet werden, geht es um die Rechtslage bei der sogenannten Streetfotografie.
Da ich auch ganz gerne das alltägliche Leben mit der Kamera festhalte, habe ich mir alles mit großem Interesse durchgelesen. Nach den Schlußfolgerungen, zu denen RA Dombrowski kommt, kann man die klassische Streetfotografie eines Henri Cartier-Bresson, Brassaï oder Garry Winogrand in Deutschland wohl vergessen.
Zukünftige Historiker und Sozialwissenschaftler werden …